ROHS

RoHS steht für „Restriction of certain Hazardous Substances“. Die RoHS-Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (und zwar NUR dort.) Bei den fraglichen Substanzen handelt es sich um Blei – 0,1 % – Einsatz u.a. in Lötverbindungen, Quecksilber, 0,1 %, Cadmium, 0,01 %, sechswertigem Chrom, 0,1 % – Einsatz u.a. als Bestandteil von Farben und Lacken und Holzschutzmitteln, polybromierte Biphenyle (PBB), 0,1 % und polybromierte Diphenylether (PBDE), 0,1 % – Flammschutzmittel, Bisphtalate, 0,1 %, Benzylbutylphtalate, 0,1 %, Dibutylphtalate, 0,1 %, Diisobutylphthalate, 0,1 %. Die Prozentangaben stellen die maximal zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent da.

Diese Zusammenfassung der branchenrelevanten Gesetze und Verordnungen stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Insbesondere kann die Zusammenstellung nicht den besonderen Umständen eines Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.