Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkung. Im Branchenkontext dürfte in erster Linie die Frage des unlauteren Wettbewerbs entstehen.
Dieser kommt z.B. schon dann zustande, wenn ein Wettbewerber den gesetzlichen Vorgaben nicht folgt und deswegen günstiger anbieten kann.
Auch das Wettbewerbsrecht ist also im Zuge einer Diskussion um ein Gütesiegel zu betrachten.
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